Fachkraft für die Instandhaltung von Feststellanlagen
ABZ Garching
Kompetenznachweis gemäß DIN 14677
Wenn Sie Feststellanlagen instandhalten, müssen Sie die in der DIN 14677 enthaltenen Anforderungen an Prüfung und Wartung erfüllen und Ihre Fachkunde nachweisen können. Führen Sie die Prüfungen ohne Fachkundenachweis durch, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz und haften persönlich.
In diesem Seminar erwerben Sie die nach DIN 14677 geforderten Fachkenntnisse zur Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen. Wir vermitteln die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, wichtige Kenntnisse zum Aufbau von Feststellanlagen, zur Funktionsweise und Einstellung von Türschließern, sowie zum Austausch von Bauteilen sowie zur rechtssicheren Dokumentation. Auch die Themen Arbeitssicherheit und Arbeitsmittel sind Teil dieses Seminars.
Als Fachkundige*r für Feststellanlagen prüfen und warten Sie Feststellanlagen kompetent im monatlichen bzw. vierteljährlichen Turnus, Ihre Fachkunde gemäß der DIN 14677 können Sie mit dem Zertifikat der DFATT nachweisen.
Inhalte:
rechtliche Grundlagen
Aufbau von Feststellanlagen
Funktionsweise und Einstellung von Türschließern
Inhalte einer Prüfung gemäß DIN 14677
Austausch von Bauteilen
rechtssichere Dokumentation
Arbeitssicherheit
Arbeitsmittel
Sachkundeprüfung mit Zertifikat (gültig für 5 Jahre)
Methoden:
Trainerinput
Übungen
Wiederholungen
Antworten auf individuelle Fragestellungen
Zielgruppe: Meister*innen, Gesell*innen, Monteur*innen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung
Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein personengebundenes Zertifikat ''Fachkraft für die Instandhaltung von Feststellanlagen (DFATT)''.
Referent | Josef Faßbender, Metallbaumeister und öffentlich bestellter Sachverständiger, Trainer und Coach, zertifiziert nach DVWO |
Dauer | 21.11.2024 |
Ort | ABZ Garching Lichtenbergstr. 10, 85748 Garching |
Zeit | 08:30 - 16:00 Uhr |
Seminargebühren Mitglieder | 395,00 € (zzgl. MwSt.) |
Seminargebühren Nicht-Mitglieder | 495,00 € (zzgl. MwSt.) |
Die Seminarbelegung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird sowie Anmeldungen abzuweisen, wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.