Zertifizierung nach DIN EN 1090 immer noch aktuell

So ergibt die Suche nach zertifizierten Betrieben in Deutschland für Bauprodukte nach DIN EN 1090-2 einen Bestand von 8611 Firmen. Für Bauprodukte aus Aluminium nach DIN EN 1090-3 1056 Firmen. Da die Listung der Firmen auf der Internetseite aus Datenschutzgründen nur freiwillig geschieht, ist die wirkliche Anzahl der zertifizierten Betriebe wahrscheinlich höher. D. h., ein Großteil der Metallbetriebe nutzt die Vorteile der Zertifizierung.

Neben der Erkenntnis darüber, welche Firmen zertifiziert sind, können auch die Schweißzertifikate der entsprechenden Firmen eingesehen werden.

Seit dem 1. Juli 2014 ist die DIN EN 1090 für Hersteller von tragenden Stahl- und Aluminiumkonstruktionen in der Europäischen Union gesetzlich verpflichtend.
Ohne diese Zertifizierung dürfen Unternehmen ihre Produkte nicht in den EU-Markt einführen. Nur mit der Zertifizierung kann der Hersteller seine Produkte CE kennzeichnen und eine Leistungserklärung ausstellen. Beides ist dem Kunden auszuhändigen. In unserer täglichen Beraterpraxis erreichen uns immer wieder Anfragen dazu was zu tun ist, wenn tragende Bauprodukte von Herstellern ohne Zertifizierung hergestellt wurden. In diesem Fall gilt das Produkt als nicht normgerecht gefertigt und muss rückgebaut werden. Der Hersteller kann hierfür auch keine Bezahlung erwarten.

In einem aktuellen Fall wurde von dem Metallbaubetrieb ein Vordach für ein Geschäftshaus in München hergestellt und montiert. Die Unterkonstruktion wurde aus Aluminium-Vierkantrohren gefertigt. Neben den Mängeln bei der Ausführung der Schweißnähte und der Befestigung, hatte der Betrieb keine Zertifizierung nach DIN EN 1090-3 (Alu).

Die Kosten für die Anfertigung eines Gutachtens hätte man sparen können, denn der Streit um die Bezahlung des Vordaches hatte keine Aussicht auf Erfolg wegen fehlender Zertifizierung.

Die „Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen“ (VV TB) jedes Bundeslandes weisen im Teil A auf die DIN EN 1090-1 hin:
„Die Herstellung von tragenden Bauteilen aus Stahl (und Aluminium) in den genannten Ausführungsklassen darf nur durch solche Hersteller erfolgen, deren werkseigene Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle entsprechend EN 1090-1 (…) zertifiziert ist.“

Für alle interessierten Betriebe halten die Landesgeschäftsstellen und die Bundesgeschäftsstelle eine Reihe von Informationsmaterialien, Ausführungshilfen, Handbüchern und Seminaren vor. Bitte nutzen Sie diesen Service und die Zertifizierung Ihres Betriebes kann ohne Probleme erfolgen.

Autor: Frank Kania ist technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle (FIS) beim Bundesverband Metall in Essen

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Richard Tauber

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