Elektronische Rechnungen im B2B-Bereich ab 01.01.2025

Die gesetzliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland bildet § 27a des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Dieser Paragraph definiert eine E-Rechnung als Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Rechnung im Pdf-Format gilt nicht als elektronische Rechnung.

Damit folgt Deutschland der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2G ­und B2B-Transaktionen bis Ende 2025 vorschreibt.

Der § 27a UStG sieht folgende Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung vor:

  • Rechnungen, die vor dem 01.01.2025 fällig werden

  • Rechnungen, die im Rahmen einer Kleinunternehmerregelung erstellt werden

  • Rechnungen, die im Rahmen einer besonderen Besteuerung von Land- und Forstwirten erstellt werden

  • Rechnungen, die im Rahmen einer besonderen Besteuerung von Kleinstunternehmern erstellt werden

In Deutschland werden folgende Formate anerkannt:

XRechnung

Das von der Bundesregierung entwickelte Format, das auf dem

XML­Standard basiert

ZUGFeRD

Das von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)

entwickelte Format, das ebenfalls auf dem XML-Standard basiert

Unternehmen können frei wählen, welches Format sie verwenden möchten. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass der Rechnungsempfänger das gewählte Format unterstützt.

Zeitlicher Ablauf

1. Januar 2025

Entfall des Vorrangs der Papierrechnung; alle Unternehmen sind berechtigt, E-Rechnungen auszustellen. Gleichzeitig muss ab diesem Zeitpunkt sichergestellt werden, dass E-Rechnungen empfangen werden können.

Bis

31. Dezember 2026

Übergangsphase, in der weiterhin Papierrechnungen versendet werden dürfen. Nutzung von PDF-Rechnungen nur mit Zustimmung des Empfängers.

1. Januar 2027

Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro sind verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu versenden.

Bis

31. Dezember 2027

Kleinere Unternehmen (Umsatz unter 800.000 Euro) dürfen weiterhin herkömmliche Rechnungen (Papier- und PDF-Formate) ausstellen.

Ab 1. Januar 2028

Pflicht zur E-Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Sektor, unabhängig vom Umsatz.

Was wird sich ändern?

  • Unternehmen müssen ihre Rechnungsstellungsprozesse auf elektronische Rechnungen umstellen.

  • Neue Technologien und Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung werden benötigt.

  • Die Effizienz von Geschäftsprozessen wird verbessert.

  • Kosten für die Rechnungsstellung werden gesenkt.

Fazit

Die Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Wirtschaſt in Deutschland. Die neuen Regelungen werden zu einer Reihe von Veränderungen führen, die Unternehmen zu bewältigen haben. Allerdings bieten sie auch die Chance, Geschäftsprozesse effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Auch über DATEV können Sie Unterstützung erhalten, siehe unten.

Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie hier:

Ansprechpartner

Richard Tauber

Richard Tauber

Hauptgeschäftsführer

Tel. 089 20 300 77-0

E-Mail schreiben